Wortlaut aufzeichnen
Im Regelfall speichert Flow keinen Wortlaut. Muss jemand verstehen, warum ein Konto ein Vielfaches verbraucht, lässt sich die Frage an den Assistenten mitschreiben – begründet, befristet und für den Betroffenen sichtbar.
So geht's
Aufzeichnung anordnen
- Öffnen Sie System → KI, Reiter Auswertung.
- Klicken Sie unter der Grafik im Abschnitt Wortlaut aufzeichnen auf Anordnen.
- Wählen Sie unter Für wen ein Konto oder Alle (systemweit).
- Schreiben Sie den Grund. Er ist Pflicht, und der Betroffene liest ihn.
- Tragen Sie die Tage ein – höchstens 90.
- Klicken Sie Aufzeichnen.
Aufzeichnung beenden
- Klicken Sie in der Zeile der laufenden Aufzeichnung auf Sofort beenden.
Gut zu wissen
- Aufgezeichnet wird nur die Frage des Menschen – nicht die Antwort, nicht die Quellen, nichts von der Systemarbeit.
- Aufgezeichnet wird erst ab dem Einschalten, nicht rückwirkend.
- Die Einträge bleiben in der Vorgabe 30 Tage und werden danach von selbst gelöscht.
- Der Betroffene sieht die Aufzeichnung mit Grund und Enddatum in seinen Einstellungen.
- Den Wortlaut selbst sieht, wer auswerten darf – in der Liste der Einzelaufrufe.
- Anordnen darf nur, wer auch auswerten darf. Anordnen und Beenden stehen im Audit-Protokoll.
Hintergrund
Kurz (bisher)
Der Regelfall ist: Es wird kein Wortlaut gespeichert. Für den Fall, dass jemand verstehen muss, warum ein Konto ein Vielfaches verbraucht, lässt sich die Frage mitschreiben – begründet, befristet und für den Betroffenen sichtbar.
Wo Sie es finden
System → KI → Auswertung, unter dem Diagramm der Abschnitt „Wortlaut aufzeichnen”. Dort stehen die laufenden und abgelaufenen Anordnungen; der Knopf Anordnen öffnet den Dialog, das Stopp-Zeichen in der Zeile beendet eine laufende sofort.
Warum es das gibt
Wer, wann, wofür und wie viel – das reicht für jede Rechnung und für jede Grenze. Es reicht nicht, wenn ein Konto das Zehnfache aller anderen verbraucht und niemand sagen kann, ob dahinter Arbeit steckt oder Zeitvertreib. Ohne diese Ausnahme bliebe nur, dauerhaft alles mitzuschreiben – und das wäre der schlechtere Tausch.
Was Sie eintragen
- Für wen – ein einzelnes Konto oder systemweit (alle). Systemweit ist die Ausnahme der Ausnahme: Sie betrifft auch Kollegen, gegen die kein Verdacht besteht.
- Grund – Pflicht. Er steht im Audit-Protokoll und der Betroffene liest ihn. Schreiben Sie ihn so, dass er auch in einem halben Jahr noch trägt.
- Tage – höchstens 90, Vorgabe 30. Danach endet es von selbst. Eine Aufzeichnung ohne Ende wäre keine Maßnahme, sondern ein Zustand – und den schaltet niemand mehr ab.
Was aufgezeichnet wird – und was nicht
- Nur die Frage des Menschen an den Assistenten, so wie sie eingetippt wurde.
- Nicht die Antwort des Modells.
- Nicht die Quellen, die der Assistent dazulegt: Die stehen ohnehin im Bestand; hier wären sie eine zweite Kopie derselben Daten, nur ohne deren Löschregeln.
- Nichts von der Systemarbeit – ein Einordnen beim Hochladen hat keinen Fragenden.
- Nicht rückwirkend: Aufgezeichnet wird ab dem Einschalten.
Wie lange es bleibt
In der Vorgabe 30 Tage, unabhängig davon, wie lange aufgezeichnet wird; der Betreiber kann die Frist ändern. Sie hängt am einzelnen Eintrag: Wer die Aufzeichnung oder die Frist verlängert, verlängert damit nicht rückwirkend die Aufbewahrung dessen, was schon dasteht. Danach löscht der nächtliche Lauf sie ohne Zutun.
Wer es sieht
- Der Betroffene – in seinen eigenen Einstellungen (Avatar → Einstellungen), mit Grund und Enddatum. Auch bei einer systemweiten Anordnung. Eine Aufzeichnung, von der man nichts weiß, wäre etwas anderes als eine Auswertung.
- Wer auswerten darf – die Rolle „KI-Verbrauch auswerten”. Der Wortlaut erscheint in der Liste der Einzelaufrufe: Reiter Kontingente → Zeile → Wofür? (heute), oder Reiter Auswertung → Zeitraum Tag → Zeile anklicken.
Anordnen darf nur, wer auch auswerten darf. Anordnen und Beenden stehen im Audit-Protokoll.
Stand: 01.11.2026
Hängt zusammen mit
Stand der Texte: Netbits.Flow 0.2.0.0-beta.3 · Schlüssel ai-platform.wortlaut
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